Einladung in amtlichem, behördlichem Stil
Unten stehende Mitteilung wird von der ausstellenden Behörde depeschiert:
Öffentlichrechtliche Arbeitsgemeinschaft zum Wohle der Gemeinschaft
Ort: Musterstrasse 8, 1010 Wien
Mobile Fernsprechverbindung: 0664/65XXXX
Adressaten:
Alle Empfänger dieser amtlichen Mitteilung nebst deren in dual zwischenmenschlicher Beziehung stehende Mitmenschen
Spruch:
Die obgenannte Behörde lädt die Adressaten zum Feste in Ihre Privaträumlichkeiten ein. In kausalem Zusammenhang mit dem zeitlichen Beginn der Veranstaltung ersucht die mitteilende Behörde, bis 20:50 Uhr zu erscheinen.
Haupttathehrgänge werden hierbei das Shaken von Cocktails und die Konsumation anderer lebenserhaltender Elektrolytspender, das Konsumieren von fetten Sounds, das im offiziellen Rahmen und vor einem qualifizierten Auditorium mögliche „Anbandeln“ mit Mitmenschen und vieles andere mehr sein.
Begründung:
Die Begründung in diesem Vorgehen liegt ursächlich in der Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte sowie der Vergrößerung der individuellen gesellschaftspolitischen Dimensionen der ehrenwerten Adressaten. Als gesetzliche Grundlage kann auf die zahlreichen Absichtserklärungen in diversen Gremien und Versammlungen zur Intensivierung des "Networkings" (Amtsdt: Aufbau und Pflege von beruflichen und privaten Kontakten) verwiesen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Einsprüche, Anfechtungen, Ablehnungen bzw. Akzeptanzbekundungen zum Inhalt dieser Mitteilung können ausschließlich über die im Anschluss an diese Depesche angefügten Internetzverknüpfungen (eng. Hyperlink) an die ausstellende Behörde gerichtet werden und sind in jeden Fall erforderlich.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit anderer Behörden (z.B: Salzamt, karitative Einrichtungen mit halböffentlichen Charakter (Schwiegermütter), div.
ausländische Wohlfahrtsfonds u. dgl.) in keinster Weise akzeptiert wird.
Gezeichnet:
Die Amtsleitung
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